Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Saskia Schweitzer, handelnd unter der Marke BetriebsKlar (Marke von Tech it easily), München, E-Mail: [email protected] (nachfolgend „Auftragnehmerin") und ihren gewerblichen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber").
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Auftragnehmerin und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Geschäft mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn die Auftragnehmerin in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.
Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch Unterzeichnung eines Auftragsformulars durch beide Parteien.
Die Schriftform im Sinne dieser AGB umfasst auch die Übermittlung per E-Mail. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
- Einmalige Einrichtung: Aufbau eines digitalen Betriebssystems nach individueller Absprache. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot.
- Monatliche Betreuung: laufende Pflege, Anpassungen und Support des digitalen Betriebssystems im vereinbarten Umfang gemäß gewähltem Betreuungspaket.
Die Leistungen werden grundsätzlich remote erbracht, sofern nicht ausdrücklich eine Vor-Ort-Erbringung schriftlich vereinbart wurde.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten qualifizierter Subunternehmer zu bedienen. Die Auftragnehmerin bleibt in diesem Fall Hauptverantwortliche und alleinige Vertragspartnerin des Auftraggebers.
Eine bestimmte Erfolgsgarantie, insbesondere im Hinblick auf wirtschaftliche Effekte beim Auftraggeber, wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Zugänge, Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form unentgeltlich zur Verfügung.
Verzögerungen, die auf eine fehlende, verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.
Vereinbarte Termine und Fristen verschieben sich in einem solchen Fall in angemessenem Umfang, ohne dass der Auftragnehmerin hierdurch Mehrkosten entstehen oder ein Vergütungsanspruch entfällt. Etwaige nachweisbare Mehraufwände aufgrund verspäteter Mitwirkung können der Auftragnehmerin gesondert vergütet werden.
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils individuellen Angebot bzw. dem gewählten Paket. Die einmalige Einrichtung beginnt ab einer Nettovergütung von 1.500,00 Euro. Die monatliche Betreuung wird in Paketen zu 97,00 Euro, 197,00 Euro oder 397,00 Euro pro Monat angeboten. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für die einmalige Einrichtung gilt grundsätzlich folgender Zahlungsplan: 50 % der vereinbarten Nettovergütung sind bei Auftragserteilung fällig, die restlichen 50 % bei Übergabe des Werkes. Im individuellen Angebot kann ein abweichender Zahlungsplan vereinbart werden.
Die monatliche Betreuung wird monatlich im Voraus berechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt zum jeweiligen Monatsbeginn.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens, insbesondere der Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB, bleibt vorbehalten.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Forderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Verträge über die monatliche Betreuung werden auf unbestimmte Zeit mit einer monatlichen Laufzeit geschlossen. Sie können von beiden Parteien mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
Kündigungen bedürfen der Textform; eine Kündigungserklärung per E-Mail an [email protected] ist ausreichend.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung,
- grober oder wiederholter Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß § 4 dieser AGB,
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder Ablehnung der Eröffnung mangels Masse.
Bereits geleistete Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden im Falle einer wirksamen Kündigung anteilig zurückerstattet.
Sämtliche im Rahmen der Einrichtung von der Auftragnehmerin erstellten Inhalte, Konfigurationen und Arbeitsergebnisse werden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung in das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht des Auftraggebers übergeben, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist.
Vor vollständiger Zahlung verbleiben sämtliche Rechte bei der Auftragnehmerin. Eine Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber vor vollständiger Bezahlung ist nur zu Test- und Abnahmezwecken zulässig.
Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber in neutraler Form (z. B. Branche, Art des Projekts) als Referenz zu nennen, ohne vertrauliche Details offenzulegen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
Vorbestehende Materialien, Tools, Software und Systeme Dritter (z. B. Drittanbietersoftware, Plattformen, Templates) bleiben im Eigentum bzw. unter den Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter. Lizenzkosten Dritter sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten geschäftlichen, technischen und wirtschaftlichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung zu nutzen.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertrags sowie für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach dessen Beendigung.
- zum Zeitpunkt ihrer Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren oder anschließend ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden,
- der empfangenden Partei nachweislich bereits vor der Mitteilung bekannt waren,
- der empfangenden Partei rechtmäßig durch Dritte mitgeteilt werden, ohne dass eine Vertraulichkeitspflicht besteht,
- aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Soweit die Auftragnehmerin im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (AVV).
Die Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin ist abrufbar unter betriebsklar.de/datenschutz.
Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin ausschließlich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie für Datenverlust ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Der Haftungshöchstbetrag bei leichter Fahrlässigkeit ist je Schadensfall der Höhe nach auf die im betreffenden Vertrag vereinbarte Nettovergütung begrenzt; bei Dauerschuldverhältnissen auf die innerhalb der letzten zwölf (12) Monate vor dem Schadensereignis tatsächlich gezahlte Nettovergütung.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
Soweit die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern.
Der Auftraggeber hat erkannte Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, in Textform gegenüber der Auftragnehmerin zu rügen. Die Rüge hat eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels zu enthalten.
Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge hat die Auftragnehmerin das Recht zur Nachbesserung. Ihr stehen mindestens zwei (2) Nachbesserungsversuche zu.
Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder ist sie für den Auftraggeber unzumutbar, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 10 dieser AGB.
Gewährleistungsansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Abnahme bzw. Übergabe der Leistung. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie individueller Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.
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