Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Saskia Schweitzer | Stand: Juli 2026
Hinweis: Diese AGB gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen TechItEasily und ihren Auftraggebern. Sie werden als vereinbart angesehen, sobald der Auftraggeber sie bestätigt hat: durch Zahlung über einen bereitgestellten Zahlungslink (Stripe oder vergleichbar), digitale Auftragsbestätigung, ausdrückliche Erklärung per E-Mail oder durch Nutzung eines bereitgestellten Systemzugangs gemäß § 2.5.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen TechItEasily, Inhaberin Saskia Schweitzer (nachfolgend „Auftragnehmerin"), und ihren Auftraggebern über Dienstleistungen in folgenden Bereichen:
- Einrichtung, Betrieb und Betreuung digitaler Systeme und Automatisierungen (insbesondere auf Basis von GoHighLevel)
- Bereitstellung von Software-Lizenzen im Rahmen eines SaaS-Modells (Business Easy Suite)
- Betreuung und Optimierung von Handwerks- und KMU-Betrieben im Rahmen von BetriebsKlar
- Social Media Management, Community-Aufbau und Content-Produktion
- Technisches Setup, Strategieberatung und Coaching
- Erstellung von Websites, Landingpages und digitalen Verkaufsstrecken
- Einrichtung und Betreuung von E-Mail- und WhatsApp-Marketingsystemen
- sowie alle weiteren verwandten digitalen Dienstleistungen
- Die Leistungen der Auftragnehmerin werden auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags gemäß § 611 BGB erbracht. Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Werkvertrag; die Auftragnehmerin schuldet ein ordnungsgemäßes Bemühen, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis.
- Die AGB gelten als vereinbart, sobald der Auftraggeber sie bestätigt hat: durch Zahlung über einen bereitgestellten Zahlungslink, digitale Auftragsbestätigung, ausdrückliche Erklärung per E-Mail oder gemäß § 2.5. Eine bloße Verlinkung auf der Website ersetzt diese Bestätigung nicht.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt diesen ausdrücklich zu.
§ 2 Vertragsschluss
- Verträge kommen durch Bestätigung der Auftragnehmerin zustande: entweder durch digitale Auftragsbestätigung, Zahlung über einen bereitgestellten Zahlungslink (Stripe oder vergleichbar), ausdrückliche E-Mail-Bestätigung oder gemäß § 2.5. Mündliche Absprachen, Rechnungsstellung oder Leistungsbeginn allein begründen keinen Vertrag.
- Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich bis zur Bestätigung durch beide Parteien.
- Leistungen beginnen frühestens nach:
- Bestätigung dieser AGB durch den Auftraggeber
- Eingang der vereinbarten Anzahlung oder ersten Rate
- Freischaltung des Zugangs zum gebuchten System (bei SaaS-Leistungen)
- Beginnt die Auftragnehmerin mit vorbereitenden Arbeiten (z. B. Einrichtung von Systemzugängen, Konzepterstellung, technisches Setup) vor Vorliegen einer der in § 2.1 genannten Bestätigungsformen, geschieht dies unter dem Vorbehalt der nachträglichen Bestätigung durch den Auftraggeber. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Bestätigung, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die bereits erbrachte Vorarbeit nach Aufwand in Rechnung zu stellen und alle weiteren Leistungen einzustellen.
- Die Nutzung, Freischaltung oder erstmalige Anmeldung des Auftraggebers in einem von der Auftragnehmerin eingerichteten System (z. B. Business Easy Suite) gilt als konkludente Bestätigung dieser AGB und des zugrundeliegenden Auftrags zu den zuletzt kommunizierten Konditionen, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen, schriftlich widerspricht.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Dienstleistungsvertrag, Angebot oder der gebuchten Paketbeschreibung.
- Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, sind nicht Bestandteil des Auftrags, insbesondere:
- die Weitergabe von Strategiedokumenten, Prompts, Workflows oder Produktionsmethoden
- die Einarbeitung oder Begleitung externer Dritter
- die Teilnahme Dritter an vereinbarten Calls oder Meetings
- individuelle Anpassungen außerhalb des gebuchten Paketumfangs
- Eine Änderung des Leistungsumfangs und -inhalts kann nur nach vorheriger Rücksprache erfolgen und erfordert die beidseitige Zustimmung in Textform. Nachträgliche einseitige Erweiterungen oder Umdeutungen des Auftrags durch den Auftraggeber sind ausgeschlossen. Die bloße Fortführung der Zusammenarbeit durch die Auftragnehmerin nach einer einseitig durch den Auftraggeber vorgenommenen Änderungsmitteilung stellt keine Zustimmung zu dieser Änderung dar. Der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang und die ursprüngliche Vertragslaufzeit bleiben bis zur ausdrücklichen schriftlichen Einigung beider Parteien verbindlich.
- Änderungen des Leistungsumfangs können eine Anpassung der Vergütung nach sich ziehen.
- Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere zur fristgerechten Bereitstellung erforderlicher Zugänge, Informationen, Inhalte und Feedback. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin und berühren vereinbarte Fristen und Zahlungspflichten nicht.
- Im Rahmen des Auftrags sind bis zu zwei Korrektur- bzw. Feedbackrunden pro Leistung inklusive. Weitere Anpassungsrunden werden nach Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Vereinbarte Kommunikationsformate (z. B. regelmäßige Calls) sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Eine einseitige Änderung der Kommunikationswege oder -frequenz durch den Auftraggeber bedarf der Zustimmung der Auftragnehmerin. Ohne klare Regelung von Reaktionszeiten gilt eine angemessene Frist von 5 Werktagen.
- Persönlich vereinbarte Leistungen, insbesondere Strategie-Calls und Coaching-Sessions, sind höchstpersönlicher Natur und können nicht auf Dritte übertragen werden.
- Bei SaaS-Leistungen (insbesondere Business Easy Suite) richtet sich der Leistungsumfang nach der jeweils gebuchten Paketstufe. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Leistungsumfang der Pakete mit angemessener Vorankündigung (mindestens 4 Wochen) anzupassen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
§ 4 Vergütung und Zahlung
- Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Paketbeschreibung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Bei Einmalleistungen ist die Vergütung bei Auftragserteilung in voller Höhe fällig.
- Bei monatlichen Abonnements (insbesondere SaaS-Pakete, Retainer-Vereinbarungen) ist die Vergütung jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig. Die Abrechnung erfolgt automatisiert über den bereitgestellten Zahlungslink oder das Abrechnungssystem (z. B. Stripe).
- Bei Ratenzahlungen ist die erste Rate vor Leistungsbeginn zu entrichten. Weitere Raten sind zu den vereinbarten Terminen fällig.
- Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten, sofern keine automatisierte Abbuchung vereinbart ist.
- Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist die Auftragnehmerin berechtigt:
- alle laufenden Leistungen sofort einzustellen
- den Zugang zur bereitgestellten Infrastruktur und zu SaaS-Systemen zu deaktivieren
- den Vertrag fristlos zu kündigen
- Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen
- Einwände gegen eine Rechnung sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt in Textform mitzuteilen. Danach gilt die Rechnung als anerkannt.
§ 5 Infrastruktur, Domain und Systemzugänge
- Domains, Hosting, Software-Lizenzen und sonstige digitale Infrastruktur, die durch die Auftragnehmerin eingerichtet, registriert oder finanziert werden, verbleiben bis zur vollständigen Begleichung der vereinbarten Vergütung im Eigentum bzw. unter der Kontrolle der Auftragnehmerin.
- Nach vollständiger Zahlung werden Zugangsdaten, Domains und Konfigurationen auf Wunsch des Auftraggebers übertragen, sofern dies technisch möglich ist und die Übergabe vereinbart wurde. Entstehende Kosten (z. B. Domain-Transfer) trägt der Auftraggeber.
- Die Nutzung von Software-Systemen der Auftragnehmerin, insbesondere der Business Easy Suite auf Basis von GoHighLevel, setzt eine separate Lizenzvereinbarung oder ein gebuchtes SaaS-Paket voraus. Diese Lizenz endet automatisch mit Beendigung des Hauptvertrags oder des Abonnements, sofern keine separate Vereinbarung getroffen wird.
- Bei Beendigung eines SaaS-Abonnements (Business Easy Suite) hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Übertragung des eingerichteten Systems, der Automationen oder der Konfigurationen, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart. Ein Export der eigenen Kontakt- und Kundendaten wird auf Anfrage ermöglicht.
- Dritte, insbesondere externe Berater oder Agenturen, erhalten keinen Zugang zur Infrastruktur der Auftragnehmerin ohne deren ausdrückliche Zustimmung.
§ 6 Urheberrecht und geistiges Eigentum
- Sämtliche im Rahmen des Auftrags erstellten Inhalte, Konfigurationen und Arbeitsergebnisse werden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung als einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Auftraggeber übertragen, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist.
- Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Auftraggeber zur Nutzung der Arbeitsergebnisse für den vereinbarten Zweck. Es berechtigt nicht zur:
- Weitergabe an Dritte zu deren eigener Nutzung
- Verwendung als Vorlage für andere Projekte
- Sublizenzierung oder Veräußerung
- Strategiedokumente, Konzepte, Prozessbeschreibungen, Workflows, Prompts und Produktionsmethoden der Auftragnehmerin verbleiben ausschließlich in deren Eigentum und werden nicht übertragen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie im Rahmen des Auftrags eingesetzt wurden. Der Auftraggeber ist zudem nicht berechtigt, von der Auftragnehmerin erstellte Texte, Konzepte oder Inhalte an Dritte zur eigenständigen Weiterverarbeitung, Umgestaltung oder Veröffentlichung (z. B. in Büchern, Kursen, anderen Publikationen) weiterzugeben. Ein Verstoß berechtigt die Auftragnehmerin zur sofortigen außerordentlichen Kündigung sowie zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen nach dem Urheberrechtsgesetz.
- Vor vollständiger Bezahlung verbleibt das vollständige Urheberrecht bei der Auftragnehmerin. Sie kann die Nutzung der Arbeitsergebnisse bis zur Zahlung untersagen.
- Die Auftragnehmerin behält das Recht, die erbrachten Leistungen im Rahmen ihrer eigenen Öffentlichkeitsarbeit als Referenz zu nennen, sofern keine ausdrückliche Vertraulichkeitsvereinbarung getroffen wurde.
§ 7 KI-generierte Inhalte und Persönlichkeitsrechte
- Soweit KI-Werkzeuge zur Inhaltserstellung eingesetzt werden, ist die ausdrückliche Einwilligung des Auftraggebers erforderlich für die Nutzung von Stimme, Bild oder sonstigen persönlichkeitsrechtlich geschützten Merkmalen.
- Die Einwilligung ist zweckgebunden und gilt ausschließlich für den vereinbarten Auftragsrahmen. Eine Weiterverwendung für andere Projekte oder Auftraggeber ist ausgeschlossen.
- Mit Beendigung des Vertrags wird das Stimm- oder Bildmodell des Auftraggebers gelöscht und nicht weiterverwendet. Die Auftragnehmerin bestätigt die Löschung auf Anfrage.
- KI-generierte Inhalte, die im Auftrag erstellt wurden, werden mit vollständiger Zahlung als einfaches Nutzungsrecht übertragen. Produktionsmethodik, Prompts und Workflows verbleiben bei der Auftragnehmerin.
§ 8 Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei gegenüber Dritten nicht offenzulegen.
- Als vertraulich gelten insbesondere: Strategiedokumente, Kundendaten, technische Konfigurationen, Preisgestaltung, Geschäftsmodelle und sonstige nicht öffentliche Informationen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, Methoden, Workflows, Prompts und Strategien der Auftragnehmerin nicht an Dritte weiterzugeben, weder während noch nach der Zusammenarbeit. Dieses Weitergabeverbot gilt ausdrücklich auch gegenüber vom Auftraggeber beauftragten Dritten (z. B. Berater, Agenturen, Ghostwriter), soweit diese nicht ausdrücklich zur Mitwirkung am Projekt vereinbart wurden.
- Beide Parteien verpflichten sich, im Falle von Unzufriedenheit oder Meinungsverschiedenheiten zunächst das direkte Gespräch zu suchen, bevor öffentliche Äußerungen (z. B. Bewertungen, Social-Media-Beiträge, Foreneinträge) über die jeweils andere Partei getätigt werden.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren.
§ 9 Kündigung
- Ordentliche Kündigung: Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden, sofern im Dienstleistungsvertrag keine andere Laufzeit vereinbart ist. Bei monatlichen Abonnements gilt die Kündigung für den jeweils folgenden Abrechnungszeitraum.
- Außerordentliche Kündigung durch die Auftragnehmerin ist berechtigt bei:
- Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen
- Verstoß gegen Vertraulichkeitspflichten
- Weitergabe von Infrastrukturzugängen oder Methoden an Dritte ohne Zustimmung
- dauerhafter Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses
- wesentlicher Vertragsänderung durch den Auftraggeber ohne Zustimmung
- fehlender Mitwirkung des Auftraggebers über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen trotz Erinnerung
- Vergütung bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber: Erfolgt die Kündigung ohne wichtigen, in der Leistung der Auftragnehmerin begründeten Grund, ist die vereinbarte Gesamtvergütung für die bereits begonnene Leistungsphase in voller Höhe fällig. Bereits vollständig fertiggestellte Teilleistungen (z. B. Systeme, Landingpages, Content, Automatisierungen) sind unabhängig vom Kündigungszeitpunkt vollständig zu vergüten, auch wenn sie noch nicht live geschaltet oder genutzt wurden. In allen übrigen Fällen ist die vereinbarte Gesamtvergütung abzüglich der tatsächlich ersparten Aufwendungen fällig.
- Mit Beendigung des Vertrags ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Zugang zur bereitgestellten Infrastruktur und zu SaaS-Systemen sofort zu deaktivieren. Eine Übergabe erfolgt nach vollständiger Begleichung aller ausstehenden Beträge.
- Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
§ 10 Übergabe bei Vertragsende
- Im Rahmen der Übergabe stellt die Auftragnehmerin zur Verfügung:
- Zugangsdaten zu Accounts und Systemen, die auf den Auftraggeber registriert sind
- fertige Inhalte (Texte, Audios, Videos), die für den Auftraggeber erstellt wurden
- eine technische Dokumentation des eingerichteten Systems (Übersicht, kein Wissenstransfer)
- bei SaaS-Leistungen: einen Export der Kontakt- und Kundendaten des Auftraggebers auf Anfrage
- Nicht Bestandteil der Übergabe sind:
- Strategiedokumente und Konzeptpapiere der Auftragnehmerin
- Prompts, Workflows und Produktionsmethoden
- Einarbeitung externer Personen oder Berater
- Systeme, Lizenzen und Konfigurationen, die auf die Auftragnehmerin registriert sind
- Automatisierungen und Systemkonfigurationen der Business Easy Suite, sofern nicht ausdrücklich vereinbart
- Die Übergabe erfolgt nach vollständiger Begleichung aller offenen Beträge. Bis dahin besteht kein Anspruch auf Übergabe.
§ 11 Haftung
- Die Auftragnehmerin haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust wird keine Haftung übernommen.
- Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Ausfälle oder Änderungen bei Drittanbietern (Meta, Stripe, GoHighLevel, WhatsApp, Google etc.), die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Dies gilt insbesondere für Änderungen an Plattformbedingungen, API-Verfügbarkeiten oder Preismodellen von Drittanbietern.
- Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen gegenüber seinen eigenen Kunden und Mitgliedern.
- Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für ausbleibende Geschäftsergebnisse (z. B. Umsatz, Leads, Bewerbungen), da diese von zahlreichen Faktoren abhängen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
- Die Auftragnehmerin haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Umständen höherer Gewalt beruht (z. B. Naturereignisse, Krankheit, technische Großausfälle bei Drittanbietern, behördliche Anordnungen).
§ 12 Datenschutz
- Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit der DSGVO.
- Kundendaten des Auftraggebers, die der Auftragnehmerin im Rahmen der Leistungserbringung zugänglich sind, werden vertraulich behandelt und nach Vertragsende nicht weiter gespeichert.
- Auf Wunsch wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen, insbesondere wenn die Auftragnehmerin Zugang zu personenbezogenen Daten der Kunden des Auftraggebers erhält (z. B. im Rahmen von CRM- oder Automatisierungsleistungen).
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person ist.
- Laufzeiten, Vertragsverlängerungen und -verkürzungen bedürfen stets einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Eine automatische Anpassung der Vertragslaufzeit der Auftragnehmerin an Laufzeiten anderer, von der Auftragnehmerin unabhängiger Dienstleister des Auftraggebers findet nicht statt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Textform.